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Wohnungseinbrüchen einen Riegel vorschieben

Haustechnik, Sanitär & Installation

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche zurückgeht, bleibt es eine gute Idee, sich um den Einbruchschutz seines Hauses oder seiner Wohnung Gedanken zu machen. Auch in Mietwohnungen ist in dieser Hinsicht einiges möglich. Dafür gibt es sogar öffentliche Förderungen.

Seit 2016 geht die Zahl der Wohnungseinbrüche kontinuierlich zurück. Etwas mehr als 75.000 Wohnungseinbrüche erfasste die Polizei 2020 – ein absoluter Tiefstwert in den vergangenen 20 Jahren. Dass gerade im vorigen Jahr so wenig eingebrochen wurde, hat sicher auch damit zu tun, dass die Menschen wegen der Corona-Pandemie viel zu Hause waren. Denn zwar bevorzugen Wohnungseinbrecher die Dämmerung für ihre Straftaten – wir sind also gerade in der bevorzugten Jahreszeit für Einbrüche –, die Verbrecher achten aber vor allem darauf, dass niemand zu Hause ist, berichtet der NDR. Mehr als ein Drittel der Einbrüche werde demnach tagsüber verübt, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner außer Haus weilen.

Die Pandemie ist aber nur eine Erklärung für den Rückgang der Wohnungseinbrüche. Darüber hinaus werden gerade Eigenheime auch immer besser geschützt. Wer sich ein eigenes Haus leistet, baut üblicherweise auch sichere Fenster und Türen ein und denkt über die Anschaffung von Alarmanlagen nach.

Vermieter ist nicht für Einbruchschutz zuständig

Anders sieht es bei Mietwohnungen aus. Oft verfügen diese über wenig bis keinen Einbruchschutz. Sind Mieterinnen und Mieter deswegen Einbrechern schutzlos ausgeliefert? Nicht unbedingt. Auch Mietwohnungen lassen sich mit Einbruchschutz nachrüsten. Zwar ist der Vermieter dafür nicht zuständig, es gibt somit keinen Rechtsanspruch auf sichere Wohnungen, wie mietrecht.de erklärt, trotzdem gibt es einige Möglichkeiten. Und manche Nachrüstungen werden sogar öffentlich gefördert!

Eine Wohnung wird grundsätzlich dann einbruchsicherer, wenn Fenster und Türen so stabil sind, dass Kriminelle nur mit erheblichem Aufwand – und dem damit verbundenen Krach – ins Innere gelangen. Denn Verbrecher scheuen mehr noch als das Tageslicht, durch Krach auf sich aufmerksam zu machen.

Zusätzliche Riegel und Schlösser schaffen Sicherheit

Insofern sind zusätzliche Riegel und Schlösser an Fenstern und Türen immer eine gute Idee. Recht leicht lassen sich beispielsweise abschließbare Fenstergriffe nachrüsten. Sie verhindern, dass Einbrecher die Scheibe einwerfen und dann das Fenster entriegeln können. Solche Sicherheitsfenstergriffe sind auch deshalb ideal für Mietwohnungen, weil die vorhandenen Griffe ausgetauscht werden können, ohne dass in die Bausubstanz eingegriffen werden muss.

Damit muss für diese Nachrüstung nicht die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Denn, darauf weisen Portale wie mietrecht.de ausdrücklich hin: Sobald die Bausubstanz verändert wird, etwa weil Türen ausgetauscht oder Fenster-Riegel in die Wand eingebracht werden, muss der Vermieter dies genehmigen. Beim Austausch der Fenstergriffe sollten sicherheitshalber die alten Griffe aufbewahrt werden, um sie beim Auszug gegebenenfalls wieder anzubauen.

Nachrüstung vorher genehmigen lassen

Auch wenn der Einbau vorher genehmigt werden muss, sind Stangenverriegelungen eine gute Sache. Fenster und Balkontüren bekommen dadurch ein Schloss, dass am Rahmen und im Mauerwerk befestigt wird. Damit wird das Aufhebeln der Fenster und Türen quasi unmöglich. Sehr ähnlich ist die Sachlage beim Einbringen von Sperrbügeln samt Sicherheitskette sowie Querriegeln für die Wohnungstür. Auch hier muss der Vermieter erst gefragt werden.

Natürlich können auch noch umfangreichere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dann geht es schnell um den Austausch von Fenstern und Türen. Das ist in Mietwohnungen insofern problematisch, weil dadurch erheblich in die Bausubstanz eingegriffen wird und der Vermieter nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Trägt er die Kosten trotzdem, kann in der Folge die Miete erhöht werden, und zwar indem elf Prozent der Investition auf die Miete umgelegt werden.


Mehr über einbruchsichere Fenster erfahren Sie im Artikel Zentrale Rolle für den Einbruchschutz am Fenster.


KfW fördert auch Investitionen in Mietwohnungen

Also ist es oft vorteilhafter, wenn die Mietparteien selbst die Nachrüstung übernehmen. Dabei sollten sie auf öffentliche Zuschüsse nicht verzichten. Die öffentliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Nachrüstung von Sicherheitstüren, Querriegeln, abschließbaren Fenstergriffen, Türspionen und ähnlichem Einbruchschutz nämlich in Form günstiger Kredite oder sogar als Zuschuss.


Die KfW informiert auf einer eigenen Portal-Seite über ihre Einbruchschutz-Förderung. Dort gibt es auch hilfreiche Tipps für sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes.


Über die beschriebenen Nachrüstungen hinaus lässt sich die Sicherheit einer Wohnung oder eines Eigenheims natürlich auch mit Alarmanlagen und ähnlicher Sicherheitstechnik erhöhen. Darüber informieren wir Sie unter anderem in diesen Artikeln:

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