Die Digitalisierung kommt bei der Heizkostenabrechnung an. Seit Dezember 2021 müssen Heizungen in Mietwohnungen, die über eine gemeinschaftlich genutzte Heizungs- und Warmwasseranlage verfügen, mit Energieverbrauchszählern ausgestattet werden, die aus der Ferne ablesbar sind. Darauf haben wir bereits vor einigen Wochen im Artikel „Das ändert sich für Häuslebauer 2022“ hingewiesen.
Falls Sie zur Miete wohnen, bedeutet die neue Verordnung für Sie, dass die Besuche der Heizungsableserinnen und -ableser nun der Vergangenheit angehören. Denn die bereits vielfach installierten neuen Geräte können aus der Ferne abgelesen werden – in der Regel, indem jemand mit einem Empfangsgerät durch die Flure läuft und auf diese Weise die Verbrauchsdaten quasi „einsammelt“.
Spätestens 2026 müssen überall neue Verbrauchsmessgeräte installiert sein
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Mietshauses sollten Sie bereits tätig geworden sein. Denn bei Neueinbauten müssen die Verbrauchserfassungsgeräte bereits seit Jahresbeginn aus der Ferne ablesbar sein. Bestandsgeräte müssen bis spätestens Ende 2026 ausgetauscht werden. Das nächste wichtige Datum ist der 1. Januar 2023. Dann müssen Messgeräte nicht nur aus der Ferne ablesbar, soindern sogar mit einem Smart-Meter-Gateway ausgestattet sein. Das bedeutet, dass sie ihre Daten mit den bereits vielfach verbauten digitalen Stromzählern austauschen können. Bestandsgeräte, die ihre Verbrauchsdaten bereits funken, können bis 2031 weiter genutzt werden, bevor sie die Smart-Meter-Anbindung erhalten müssen.
Für die Verbraucher soll die neue digitale Technologie mehr Transparenz bringen. Sie sollen sich leichter über ihre Warmwasser- und Heizungsverbräuche informieren können. Gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise ist dies sicherlich sinnvoll.
Vermieter müssen Mieter monatlich mit Verbrauchsinformationen versorgen
Vermieter wiederum erwachsen neue Pflichten durch die neuen Geräte. Denn die Heizkostenverordnung sieht eine weitere Neuerung vor: Seit Jahresbeginn müssen Vermieter ihre Mieter mit monatlichen Informationsschreiben per App, Mail oder Brief über Verbrauchsdaten informieren und auch Vergleichsdaten zu vorangegangenen Zeiträumen liefern – natürlich nur, wenn bereits fernablesbare Geräte eingebaut sind. Versäumen die Vermieter dies dauerhaft, können die Mieter unter bestimmten Umständen bestimmte Kostenbeteiligungen für die Verbrauchskostenermittlung kürzen.
Verbände befürchten Mehrkosten für Mieter
Mit den Kosten ist es überhaupt so eine Sache. Die neuen Ablesegeräte, die Installation sowie die kontinuierliche Auswertung und Information der Mieter kostet natürlich Geld. Diese Ausgaben sind auf die Nebenkostenabrechnung der Mieter umlagefähig. Das kritisiert der Deutsche Mieterbund. Er befürchtet, dass für diese Dienstleistungen berechneten Kosten die Einsparungen durch die neue Technik wieder auffressen. Auch die Verbraucherzentrale-Energieberatung sieht hier ein Problem. Sie verweist deshalb darauf, dass der Bundesrat der neuen Heizkostenverordnung unter der Voraussetzung zugestimmt hat, dass nach drei Jahren überprüft wird, ob die neue Regelung nicht zu Zusatzkosten bei den Mietern geführt hat.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Das Haus: Neue Heizkostenverordnung: Das ändert sich für Mieter und Vermieter
- ista: Neue Heizkostenverordnung: Welche Regeln gelten – und ab wann?
- Verbraucherzentrale-Energieberatung: Aus der Ferne funkt’s: Das sind die Neuerungen der Heizkostenverordnung