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Das ändert sich für Häuslebauer 2022

Allgemein

Einiges ändert sich für Bauwillige und Immobilienbesitzer im neuen Jahr 2022. Werfen Sie mit uns einen Blick auf den Wegfall der KfW-55-Förderung, die Solarpflicht sowie auf Änderungen bei der Grundsteuer und den Heizkosten.

Das Jahr ist noch gar nicht alt, aber trotzdem haben Bauwillige bereits den ersten „Aufreger“ hinter sich: Recht plötzlich stellte das Bundeswirtschaftsministerium im Januar die Förderung für den Standard „Effizienzhaus 55“ ein. Ende Januar wäre das Programm sowieso ausgelaufen. Es kam aber zu einer Antragsflut, weswegen das Ministerium „die Reißleine zog“. Gestoppt wurden auch das Programm „Effizienzhaus 40“ und die Förderung der Energetischen Sanierung. Nun werden noch Anträge bearbeitet, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind.

Für etwa 4.000 private Bauwillige schwand nach dpa-Informationen somit plötzlich die Aussicht auf mehrere zehntausend Euro Darlehen, Tilgungszuschüsse und auch Investitionszuschüsse. Weitere 20.000 Anträge auf KfW-55-Förderung lagen zum Zeitpunkt des Programm-Stopps noch von Unternehmen und Kommunen vor, berichtet die Wirtschaftswoche. Neue Förderprogramme seien geplant. Genaueres ist aber noch nicht beschlossen.

Das plötzliche Versiegen der Fördertöpfe ist aber nicht die einzige Änderung, mit der sich Bauwillige und Immobilienbesitzer dieses Jahr auseinandersetzen müssen. Auf drei weitere Änderungen im neuen Jahr gehen wir im Folgenden ein: die Solarpflicht, anstehende Änderungen bei der Grundsteuer und steigende Heizkosten, unter anderem durch den höheren CO2-Preis.
 

Solaranlagen auf Neubauten werden Pflicht


Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist vorgesehen, dass Solaranlagen bei gewerblichen Neubauten Pflicht und bei privaten Projekten die Regel werden sollten. Während es für diese bundeseinheitliche Solarpflicht noch keine Gesetzesentwürfe gibt, sind manche Bundesländer bereits weiter. 

Ab Mai dieses Jahres müssen beispielsweise alle Wohn-Neubauten in Baden-Württemberg mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Für gewerbliche Bauten gilt dies bereits seit Jahresbeginn. In Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden Solarpanels auf dem Dach ab dem nächsten Jahr Pflicht. Auch Bremen und Niedersachsen planen die Pflicht zur Sonnenenergie. Und in Nordrhein-Westfalen müssen bereits ab diesem Jahr gewerbliche Parkflächen mit mindestens 35 Stellplätzen auch mit Solartechnik ausgestattet werden.
 

Grundsteuer wird neu berechnet


Zum 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer reformiert werden. Wer nun denkt, dass bis dahin noch reichlich Zeit ist, irrt sich. Denn Grundbesitzende müssen dieses Jahr zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober eine sogenannte Feststellungserklärung per ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Der Grund dafür liegt in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil verborgen. Demnach sind die bisher zur Festsetzung zugrunde gelegten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig. Mit der Erklärung an das Finanzamt wird also quasi die Neuberechnung der Steuer eingeleitet. Denn neben der reinen Grundstücksfläche werden künftig auch der Wert des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude eine Rolle bei der Steuerhöhe spielen, schreibt Focus online.

Änderungen stehen eventuell auch bei einer weiteren Steuer an: der Grunderwerbssteuer. Das hat zumindest die Bundesregierung vor. Für die Umsetzung sind allerdings die Länder zuständig.  Der Immobilienfinanzierer Hüttig & Rompf führt dazu aus: „So plant etwa Hamburg eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für 2023, allerdings mit gleichzeitigen Ermäßigungen für junge Familien. In Nordrhein-Westfalen erhalten Ersterwerber ab Januar 2022 einen Teil der Grunderwerbsteuer zurück.“
 

CO2-Preis steigt, EEG-Umlage sinkt


Dass Heizen immer teurer wird, weiß wohl jeder. Dafür ist zuvorderst die Explosion der Gas- und Ölpreise verantwortlich. Für alle Besitzer von Heizungsanlagen schlägt aber auch der gestiegene CO2-Preis zu Buche. Von 25 Euro im vorigen Jahr ist er zum 1. Januar auf 30 Euro je Tonne Kohlendioxid geklettert. Der Liter Heizöl wird damit um 1,9 Cent teurer. Erdgas wird um einen Cent je zehn Kilowattstunden teurer. Noch nicht abschließend geklärt ist, wie Vermieter den gestiegenen CO2-Preis mit den Mietparteien teilen können. Dazu will die Bundesregierung ein Modell erarbeiten. Bis dahin gilt eine Teilung je zur Hälfte.

Während der CO2-Preis gestiegen ist, sank die Umlage für Erneuerbare Energien von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde – und damit nahezu um die Hälfte. Diese Entlastung dürfte aber durch die gestiegenen Rohstoffpreise schnell wieder aufgefressen werden.

Rund um die Heizungsanlage gibt es weitere Änderungen. So müssen laut der neuen Heizkostenverordnung Heizungen mit fernablesbaren Geräten ausgestattet werden, damit die Mieter regelmäßig über ihre Energieverbräuche informiert werden können. Noch nicht entsprechend ausgestattete Heizungen müssen bis 2026 nachgerüstet werden.

Und schließlich müssen Häuslebauer nun ihre Schornsteine für Kaminöfen und Pelletöfen höher als bislang vorgeschrieben bauen. Dadurch soll die Nachbarschaft besser vor Abgasen und Feinstaub geschützt werden.Schornsteine sollen den Dachfirst jetzt um mindestens 40 Zentimeter überragen.


Hier finden Sie Informationen zu allen Änderungen für Bauherren ab 2022
 

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