Nur noch wenige Tage sind es, dann wird auf vielen Silvesterpartys in Deutschland per Bleigießen die Zukunft vorhergesagt. Natürlich wird dabei kein Blei mehr auf einem Löffel geschmolzen und dann in kaltes Wasser gegeben, wo es dann geheimnisumwitterte, zu vielerlei Deutungen Anlass gebende Gestalten annimmt. Denn seit 2018 dürfen in der Europäischen Union keine bleihaltigen Bleigieß-Sets mehr vertrieben werden. Seien Sie also nicht enttäuscht, wenn Sie bei der Jahresendfeier eigentlich Zinngießen betreiben.
Bis Mitte Januar müssen Blei-Leitungen verschwunden sein
Was beim Silvesterpartybrauch bereits seit mehreren Jahren der Fall ist, wird ab Mitte Januar in einem anderen, viel wichtigeren Bereich Realität: Das hochgiftige Schwermetall wird endgültig aus Wasserleitungen verbannt. Am 12. Januar 2026 endet eine Übergangsfrist der 2023 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung, wonach Bleileitungen endgültig verboten werden. Bis zu diesem Datum müssen alle bleihaltigen Rohre und auch Teilstücke entfernt worden sein. Darauf weist das Umweltbundesamt (UBA) hin.
„Normale“ Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen sich wegen des kommenden Bleileitungsverbots indes keine größeren Sorgen machen. Denn faktisch werden schon seit 1973 keine Bleileitungen mehr beim Hausbau verwendet. In einigen Teilen Süddeutschlands sind solche Leitungen sogar schon seit 1878 verboten, weiß das UBA. Das Verbot betrifft also, wenn überhaupt, nur alte Häuser. Wie viele dies sind, weiß allerdings niemand so genau. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima berichtet lediglich von bundesweit 7.500 Hausanschlüssen, die betroffen sind, schreibt die Deutsche Handwerks-Zeitung. UBA und Gesundheitsämter schätzen die Gesamtzahl infrage kommender Häuser laut BundesBauBlatt auf rund 38.000.
Die Verbotsregelung in der Trinkwasserverordnung ist übrigens mit einer kompletten Austauschpflicht verbunden. Es würde also nicht ausreichen, vorhandene Bleirohre einfach mit einem anderen Material zu beschichten, so die Handwerks-Zeitung. Sollte also wirklich noch Sanierungsbedarf bestehen, wäre dies ein längerfristiges Projekt, das bis Mitte Januar nicht mehr zu schaffen ist. Wer sich ab dann mit den falschen Leitungen erwischen lässt, muss im Extremfall bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen.
Einige Grenzwerte werden gesenkt
Einher geht die nun in Kraft tretende Neufassung der Trinkwasserverordnung mit einigen neuen Grenzwerten für Schadstoffe, die im Trinkwasser eigentlich nichts zu suchen haben. Abgesenkt wurde nämlich auch der seit 2013 geltende Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm pro Liter. Dieser wird ab 2028 auf 0,005 Milligramm pro Liter reduziert. Schon der alte Grenzwert wäre mit alten Bleirohren kaum einzuhalten gewesen, der neue ist es ganz sicher nicht, meint das UBA.
Auch für den Bereich der sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS gelten ab dem kommenden Jahr strengere Grenzwerte. Die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor – von der Antihaftbeschichtung auf Pfannen und dem Fleckenschutz auf Polstermöbeln bis hin zu Kettenöl für Fahrräder, Zahnseide und Outdoorbekleidung. Derart weit verbreitete Stoffe gelangen natürlich auch ins Trinkwasser.
Die Handwerks-Zeitung benennt den neuen, ab Mitte Januar geltenden „Summen-Grenzwert“ für 20 „trinkwasserrelevante“ PFAS-Substanzen mit 0,1 Mikrogramm pro Liter. Von diesen 20 Stoffen dürfen sich also insgesamt nur 0,1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser finden. Ab 2028 tritt dann speziell für die vier PFAS-Stoffe PFHxS, ?PFOS?, ?PFOA? und PFNA ein noch strikterer Summen-Grenzwert von 0,02 Mikrogramm pro Liter in Kraft.
Recht auf sicheres Trinkwasser
Ob Blei oder Ewigkeitschemikalien: Als Bewohnerin oder Bewohner einer Mietwohnung haben Sie das Recht auf bleifreie Rohre und sicheres Trinkwasser, hebt das UBA hervor. Sollten Sie den Verdacht hegen, dass in dieser Hinsicht etwas mit Ihrer Wasserversorgung im Argen liegt, sollten Sie entsprechende Prüfungen einleiten.
Speziell für über den Grenzwert hinaus mit Blei belastetes Wasser gilt: nicht trinken! Ganz besonders sollten Schwangere, Säuglinge und Kinder diese Maßgabe beherzigen. Zur äußeren Anwendung bei der Körperpflege wäre solches Wasser hingegen noch verwendbar.
Grundsätzlich rät das Umweltbundesamt übrigens, immer auf der Hut vor Schadstoffen im Wasser zu sein. Besonders risikobehaftet ist demnach Wasser, das in der Leitung gestanden hat. Drehen Sie deswegen, beispielsweise nach der Rückkehr aus dem Urlaub, den Wasserhahn auf und lassen das Wasser, das in der Leitung gestanden hat, so lange laufen, bis es kühl aus dem Hahn kommt.