Die Messe rund um Bauen, Wohnen, Renovieren und Energiesparen

Warum wir gegen die Corona-Einschränkungen rechtlich vorgehen

Bad Dürkheim

Nachdem die Bundes- und Landesregierung es seit dem ersten Lockdown 2020 nicht geschafft hat, für erneut steigende Infektionszahlen eine nachvollziehbare und legitimierte Strategie zu entwickeln, waren wir – zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Aufbau der Messe beschäftigt – mit dem Verbot der Baumesse Bad Dürkheim konfrontiert.

Es gehört dazu, dass wir in Deutschland die Chance haben, solche Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Denn aus mehreren Gründen sahen wir es als unsere Verantwortung, die Rechtmäßigkeit des Verbots infrage zu stellen.

1.    Es muss möglich sein, einen einschneidenden Eingriff dieser Art rechtlich prüfen zu lassen.

2.    Wir konnten glaubhaft darlegen, dass die Baumesse keine Freizeitveranstaltung mit einem erhöhten Infektionsrisiko ist. Auch für uns gilt: eine Person pro 10 Quadratmeter. Damit kann es nicht voller sein als irgendwo anders.

3.    Für kleine Unternehmen, viele davon Aussteller der Baumesse, hat die aktuelle Situation nicht nur eine gesundheitlichen Dimension. Es geht auch um das wirtschaftliche Überleben von kleinen Geschäften und Betrieben. Es geht darum, dass Menschen und ihre Familien auch in einigen Monaten noch in Arbeit und nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

Wir sprechen somit nicht nur für uns selbst. Es sollte nicht so sein, dass wir uns rechtfertigen müssen, sondern dass uns erklärt wird, warum wir trotz umfangreicheren Hygienekonzepten gegenüber anderen Branchen benachteiligt werden und mit einem Verbot leben soll. Der Einzelhandel ist dabei nur ein Beispiel.

Warum wir miteinander sprechen müssen

Doch natürlich haben wir Verständnis für die Sorgen einzelner Personen und Unternehmen. Wir nehmen diese Kritik an, wo sie sachlich und mit Argumenten angeführt wird. Aber es gibt auch diejenigen, denen es sehr gut geht, die vielleicht sogar von der aktuellen Lage profitieren und die in diesen kritischen Zeiten aus einer bequemen Situation heraus andere belehren möchten. Statt Gewinne zu spenden oder sich für diejenigen einzusetzen, die derzeit leiden, schwingen sich einige zum Moralapostel auf. Solidarisch und glaubhaft ist dies nach unserer Meinung nicht.

Der Inhalt jeder Diskussion sollte sachlich sein, der Tonfall respektvoll. Beide Seiten haben Interessen und sollten versuchen, dem Gegenüber mit Verständnis zu begegnen. Wir wissen natürlich, dass dies gerade in den Sozialen Medien häufig nicht der Fall ist. Wir nehmen es zur Kenntnis und finden es schade, mehr Aufmerksamkeit verdienen solche Menschen nicht.

Warum wir nicht früher handeln konnten

Die sogenannte Festsetzung zur Durchführung der Baumesse erhielten wir von der Stadt am 1. Oktober 2020. Damit sind wir wiederum verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen und letztlich kann das Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt als Behörde diese Festsetzung wiederrufen. Grundlage ist dabei § 69b, Absatz 2 der Gewerbeordnung.

Das Ordnungsamt teilte uns telefonisch von dem Verbot mit und ließ uns auch nach mehrmaliger Nachfrage keine schriftliche Absage zukommen. Damit wir der Festsetzung weiter gerecht werden, sahen wir uns zunächst verpflichtet, unseren Aufbau sowie Werbung usw. fortzusetzen. Somit wurden die Kosten weiter in die Höhe gefahren.

Um es deutlich zu sagen: Eine schriftliche Absage der zuständigen regionalen Behörde zu diesem Zeitpunkt hätten wir nicht rechtlich überprüfen lassen.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Kosten für uns noch in einem vertretbaren Rahmen und auch alle Aussteller hätten wir früh genug in Kenntnis setzen können.

Fazit

Unser Vorgehen als Baumesse-Veranstalter empfinden wir nach wie vor als richtig. Teilweise waren wir rechtlich dazu gezwungen, teilweise handeln wir natürlich in unserem und im Interesse vieler Aussteller. Dass dabei die Gesundheit zurücksteht, weisen wir mit Blick auf die erfolgreichen Messen zuvor und den Vergleich mit anderen, stationären Händler, als unbelegte Behauptung zurück.

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