Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 hat das Land Niedersachsen die Warnstufe 3 landesweit festgestellt. Somit ist die Messe, auf Anordnung der Landesregierung, verboten.
Hier die Paragraphen aus der Corona-Verordnung vom 01.02.2022:
§ 3 Feststellung der Warnstufen
(5) Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
§ 11a Messen
(3) Gilt die Warnstufe 3 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so sind Messen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 unzulässig.