Hier der Paragraph aus der Coronaschutzverordnung vom 30.12.2021:
§ 5
Untersagung des Betriebs von Einrichtungen und von Veranstaltungen
3. bis einschließlich zum 31. Januar 2022 Messen, die nicht unter § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 fallen (Publikumsmessen), wenn sie im Normalfall auf einen gleichzeitigen Besuch von mehr als 750 Personen ausgerichtet wären.#
Die nächste Baumesse Essen findet am 06. – 08. Januar 2023 statt.