(djd/pt). Die seltsamen Kürzel vieler Gesetze und Verordnungen rund ums Bauen und Wohnen wirken auf Nichtjuristen oft verwirrend. Doch was sich etwa hinter EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung) verbirgt, ist für Hausbesitzer und Bauherren durchaus sinnvoll. Die neuen Regelungen des Gesetzgebers für den Neubau und die Modernisierung von Wohnraum schonen nicht nur das Klima, sondern sorgen auch dafür, dass Haushalte auf Dauer weniger von steigenden Energiepreisen abhängig sind.
Das EEWärmeG schreibt vor, dass Hausbesitzer seit dem 1. Januar 2009 in
Neubauten einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien verwenden
müssen. Dazu zählen beispielsweise Solarthermieanlagen,
Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer
auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der
Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Die EnEV betrachtet das Haus
als Ganzes und gibt an, welche energetischen Standards Hausbesitzer
beachten müssen, wenn sie neu bauen oder ihren Altbau umfangreich
modernisieren. Auch für Einzelmaßnahmen wie die Außenwanddämmung werden
Mindestanforderungen vorgegeben.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert Interessierte unter
www.zukunft-haus.info, was sich hinter den aktuellen Gesetzen und
Verordnungen verbirgt und welche Förderungen Bauherren und
Modernisierer nutzen können.