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Berlin
(ots) - BG BAU. Auf eine Leiter zu steigen, erscheint vielen harmlos.
Doch wenn in Beruf oder in der Freizeit, zum Beispiel beim Häuslebau,
auf Leitern gearbeitet wird, verläuft das nicht immer folgenlos: Rund
9.000 zum Teil schwere Leiterunfälle jährlich registriert allein die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). In allen gewerblichen
Branchen geschahen im Jahr 2007 sogar mehr als 26.000 solcher Unfälle.
Wer eine Leiter einsetzt, sollte auf hohe Qualität, Standsicherheit und
die eigene Körperhaltung achten. Auch dürfen Leitern nur in Ausnahmen
als Arbeitsplätze genutzt werden, etwa wenn andere Arbeitsmittel wie
Gerüste oder Arbeitplattformen nicht verfügbar sind.
Stürze von
der Leiter sind häufig schwere Unfälle. Schmerzhafte Prellungen,
Gehirnerschütterung oder Knochenbrüche sind typische Verletzungen. "Das
bedeutet meist Schmerzen und zieht lange Kranken- und Ausfallzeiten
nach sich", erklärt Rainer Prestin, Vorstandsvorsitzender der BG BAU.
Kosten für die Versichertengemeinschaft in Höhe einer sechsstelligen
Eurosumme pro Fall, etwa für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten,
sind keine Seltenheit. Die BG BAU gibt daher Tipps zum richtigen
Verhalten bei der Arbeit auf Leitern.
"Selbstverständlich sind
nur solche Leitern zu verwenden, die entsprechend ihrer Bauart für die
jeweils notwendige Arbeit geeignet sind und sich in gutem Zustand
befinden", sagt Prestin. Ein Sturz sei programmiert, wenn man sich bei
der Arbeit seitlich zu stark hinüberlehne, statt die Leiter
umzustellen. "Beschäftige müssen immer mit beiden Füßen auf der Leiter
stehen", so Prestin.
Eine häufige Unfallursache ist der
Transport von Gegenständen: Glühbirnen, Pinsel oder Werkzeuge sollten
am besten in einer Umhängetasche getragen werden, damit man sicher
steht und sich festhalten kann. Um nicht zu stolpern, müssen Kabel von
elektrischen Geräten seitlich an der Leiter entlang geführt und sollten
nicht über die Tritte oder die Standfläche gezogen werden. Außerdem
dürfen bei der Arbeit keine Materialien wie Säuren, Laugen oder
Heißbitumen verwendet werden, von denen eine zusätzliche Gefahr
ausgeht.
Wie Prestin zudem betont, sollen Anlegeleitern nur
dazu genutzt werden, um höher oder tiefer gelegene Arbeitsplätze zu
erreichen. Allein bei Tätigkeiten, die nicht länger als zwei Stunden
dauern, können sie Gerüste oder Arbeitsbühnen ersetzen. Arbeiten auf
Anlegeleitern sind nur ausnahmsweise erlaubt, wenn sich der Standplatz
nicht höher als sieben Meter über dem Boden oder einer tragfähigen
Fläche befindet. Auf der Leiter benutzte Werkzeuge oder Material dürfen
nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen und es dürfen keine Gegenstände
mit einer Windangriffsfläche von über einem Quadratmeter mitgeführt
werden. Darüber hinaus dürfen Stehleitern nicht als Anlegeleitern
benutzt werden, da sie zusammengeklappt beim Besteigen nach hinten
wegrutschen können. Die Standfläche einer Stehleiter ist nur
aufgeklappt sicher.
Die vorgeschriebenen, regelmäßigen
Unterweisungen der Mitarbeiter tragen ebenfalls zur Sicherheit von
Leiterarbeitern bei. Grundlage dafür sind die auf der Leiter
angebrachten Piktogramme sowie zusätzliche Empfehlungen der Hersteller,
verfügbar über deren Homepage im Internet. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.bgbau-medien.de, Rubrik: Vorschriften/Regeln sowie in der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694).
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