Wer seinen Dachboden noch nicht ausgebaut hat, kann dort nachträglich qualitativ hochwertigen Wohn- und Nutzraum schaffen. Da die Gebäudehülle schon besteht, muss nur noch der vergleichsweise kostengünstige Innenausbau erfolgen. Allerdings sind dabei eine Vielzahl von Auflagen und baurechtlichen Bestimmungen zu beachten.
So darf die im Bebauungsplan aufgeführte Geschossflächenzahl (gibt an,
wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche
zulässig sind) durch die Erweiterung nicht überschritten werden. Zudem
sind für jede neue Wohnung PKW-Stellplätze nachzuweisen, was gerade in
Innenstädten zum Problem werden kann. Diese Punkte müssen im Vorfeld
bei der zuständigen Kommune geklärt werden.
Um als Wohnraum anerkannt zu werden, muss mehr als die Hälfte der der
neuen Wohnfläche eine lichte Höhe von 2,20 Meter haben. Bei der
Ermittlung der Wohnfläche unter Dachschrägen werden dabei Flächen mit
einer lichten Höhe von unter zwei Metern nur zur Hälfte und von unter
einem Meter überhaupt nicht angerechnet.
War das Dach vorher nicht oder nur wenig gedämmt, sollte es nun warm
eingepackt werden. Dies hilft Heizkosten zu sparen und schützt vor
Überhitzung im Sommer. Bei der Auswahl des Dämmstoffs und der
Dachfenster muss die zum Zeitpunkt des Bauantrags gültige
Energieeinsparverordnung beachtet werden.
Für die zum Ausbau verwendeten Materialien müssen die
Brandschutzvorschriften beachtet werden. Daraus können sich auch
Anforderungen an Fluchtwege oder Rauchschutzmaßnahmen im Treppenhaus
ergeben. Übrigens: Wird Ihr Dach durch den Ausbau zum Vollgeschoss, ist
zu beachten, dass bei fünf Vollgeschossen ein Aufzug erforderlich wird.