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Neue Förderangebote bei Modernisierungsmaßnahmen Drucken

Die aktuellen KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Seit Januar 2009 hat die KfW das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert. Bislang war nur eine Förderung für festgelegte Kombinationenaus mehreren Maßnahmenpaketen möglich. Jetztwerden auch Einzelmaßnahmen gefördert. So kann erstmals alternativ zumzinsgünstigen Kredit auch einen Zuschuss für die Durchführung energetischer Einzelmaßnahmenbeantragt werden. Darunter fällt beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Einbau eines Brennwertkessels. DerZuschuss beträgt 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2.500Euro pro Wohneinheit). Zudem erhöht sich der Zuschuss fürfestgelegte Maßnahmenpakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5 Prozentder Investitionssumme (max. 3.750 Euro). 

Nach wie vor können Hauseigentümer und Wohngemeinschaften aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die Kredit- oder die Zuschussvariante in Anspruch nehmen. Um einen Zuschuss zu erhalten, haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Sanierung:

Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser. Hier kann zusätzlich auch ein Zuschuss für die Baubegleitung beantragt werden.

Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen oder auch nur von Einzelmaßnahmen.

Hier noch ein paar weitere Modifizierungen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms:

  • Maßnahmenpakete 0 bis 4: Auch die energetische Sanierung eines Gebäudes zum Niedrigenergiehaus im Bestand (Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung) wird jetzt mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Teilschulderlass in Höhe von 20% des Darlehens gefördert. Dieser ist nur in diesem Maßnahmenpaket möglich.
  • Maßnahmenpaket 4: Künftig werden auch die Maßnahmen gefördert, mit denen eine CO²-Einsparung von mindestens 30 oder 35 kg pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird, was von einem Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Förderung erfolgt mit geringeren Kredithöchstbeträgen.
  • Maßnahmenpaket 5: Der Austausch von Altheizungen gilt als Einzelmaßnahme. Dieses Paket wird neu ins Programm aufgenommen und kann nicht mit anderen Maßnahmenpaketen kombiniert werden.
  • Maßnahmenpaket 6: Es handelt sich ebenfalls um ein neues Paket und fördert die Errichtung oder den Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/m²) einschließlich Passivhäusern.

Bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (beispielsweise für einen Architekten oder eine Energieberatung) werden jetzt bis hin zu festgelegten Förderhöchstbeträgen gefördert. Dabei können die KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage nur kumuliert werden, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht höher als die Summe der Aufwendungen ist.
Mehr zu den allen Förderprogrammen erfahren Sie im Internet unter www.foerderdata .de. Einen qualifizierten Sachverständigen finden Sie unter www.den-ev.de.


Seit Januar 2009 hat die KfW Förderbank ihre Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren erweitert. Bislang war im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nur eine Förderung für festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmenpaketen möglich. Ab sofort werden aber auch Einzelmaßnahmen mit sehr zinsgünstigen Krediten gefördert. Das könnten beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Einbau eines Brennwertkessels sein. Darüber hinaus erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften auch für Einzelmaßnahmen außer dem Kredit noch einen Zuschuss.
Machen wir uns die Situation durch folgendes Beispiel klarer: Ein Hauseigentümer dämmt sein Wohnhaus, erneuert die Fenster oder baut alternativ einen Brennwertkessel ein. Jetzt erhält er einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent seiner Investitionssumme (maximal 2.500 Euro). Zudem erhöht sich der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5 Prozent der Investitionssumme (max. 3.750 Euro).
Die neuen Förderkomponenten betreffen folgende Maßnahmen:

  1. In den Maßnahmenpaketen 0 bis 4 wird zusätzlich die energetische Sanierung eines Gebäudes zum Niedrigenergiehaus im Bestand (Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung) mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Teilschulderlass in Höhe von 20% des Darlehens gefördert.
  2. Der Austausch von Altheizungen als Einzelmaßnahme wird als neues Maßnahmenpaket 5 ins Programm aufgenommen.
  3. Die Errichtung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/m²) einschließlich Passivhäuser werden als neues Maßnahmenpaket 6 gefördert.
  4. Im bereits bestehenden Maßnahmenpaket 4 werden künftig auch Maßnahmen gefördert, mit denen eine CO2-Einsparung von mindestens 30 oder 35 kg/m2 Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird. Dies ist von einem Sachverständigen nachzuweisen. Hierbei erfolgt die Förderung mit geringeren Kredithöchstbeträgen.

Ein Teilschulderlass in Höhe von 20% der Darlehenssumme ist nur in den Maßnahmenpaketen 0 bis 4 möglich.
Es werden bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energiesparberatung) gefördert. Es gelten jedoch Förderhöchstbeträge. Eine Kumulierung der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Das Maßnahmenpaket 5 kann nicht mit anderen Maßnahmenpaketen kombiniert werden.
Bei der Beantragung eines Passivhauses hat ein Sachverständiger zu bestätigen, dass der berechnete Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und der Jahres Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh je m2 Wohnfläche beträgt. Bei der Beantragung des KfW-Energiesparhauses 40 ist ebenfalls eine Bestätigung eines Sachverständigen erforderlich, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung nicht mehr als 40 kWh/m2 Gebäudenutzfläche beträgt.
Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Mehr zu den neuen Förderprogrammen der KfW erfahren Sie im Internet unter www.foerderdata .de. Einen qualifizierten Sachverständigen finden Sie unter www.den-ev.de.


Renovieren, Energie sparen, Energieausweise
Die Offenbacher Baumesse informiert über alle aktuellen Themen

Egal, ob mit Heizöl, Erdgas oder Pellets geheizt wird – die Kosten fürs Heizen sind immens gestiegen und werden sich weiterhin auf hohem Niveau halten. Jetzt heißt es für private Hausbesitzer, Hausverwaltungen und die Wohnwirtschaft  Maßnahmen zu ergreifen, um sparsamer mit der teuer gewordenen Energie umzugehen. Doch anstatt am Heizungsventil zu drehen, sollten lieber andere Möglichkeiten wahrgenommen werden, die weit bessere Resultate erzielen und zudem Abstriche im Wohnkomfort überflüssig machen.

Welche es sein könnten, erfahren Interessierte am besten durch eine kompetente Vor-Ort-Energieberatung. Durch eine solche Beratung werden sie unter anderem rund um die Themen Heizungserneuerung, Fenstersanierung, Wärmedämmung oder Solarenergie umfassend informiert. So erkennt jeder ganz schnell, ob und an welcher Stelle seines Hauses sich eine umfassende Modernisierung lohnt. Und diese kann bis zu 70 Prozent der heutigen Heizkosten sparen – Zahlen, die für sich sprechen. Was noch hinzu kommt: Wer eine solche Vor-Ort-Energieberatung wahrnimmt, muss für diese nicht allein aufkommen. Das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich mit einer stattliche Förderung in Höhe von bis zu 250 Euro daran!

Gefahr erkannt, heißt aber noch nicht Gefahr gebannt. Wer sich durch eine Vor-Ort-Energieberatung rund um Möglichkeiten einer Modernisierung schlau gemacht hat, sollte diese rauch in die Tat umsetzen. Denn selbst hier ist der Staat finanziell gern behilflich. Durch das KfW-CO²-Gebäudesanierungsprogramm werden beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gefördert, die bis 1984 bzw. bis 1995 fertiggestellt wurden. Als Basisförderung stellt die KfW dafür ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Wird die Immobilie zum Niedrigenergiehaus saniert, wird außerdem ein Tilgungszuschuss von 5 bis 12,5 Prozent des Darlehensbetrages gewährt. Alternativ gibt es eine zweite Variante: Hier bekommen Modernisierer einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird die Immobilie auch hier zum Niedrigenergiehaus saniert, wird ein Zuschuss von 10 bis 17,5 Prozent gewährt. Was man in die Rechnung außerdem miteinbeziehen sollte: die um bis zu 70 Prozent geminderten Heizkosten, die sich langfristig auf den Geldbeutel auswirken.
Wer weitere Fördermittelinformationen sucht, findet diese im Internet unter www.foerderdata.de. Oder besucht die Offenbacher Baumesse, die vom 27.02. bis 01.03.2009 im Offenbacher Messezentrum stattfindet. Hier erfahren Besucher täglich ab 10 Uhr nicht nur alles über sämtliche Förderprogramme, sondern auch viel Wissenswertes rund ums Bauen, Sanieren und Energiesparen.

Nicht verpassen sollte man hier auch die vielen Fachvorträge, die Martin Kutschka von der Energieagentur Rhein-Main als Sachverständiger in Sachen Energieberatung halten wird. Dabei referiert er über die vielen lukrativen Förderprogramme, die Vorteile einer Vor-Ort-Energieberatung, aber auch über Energieausweise, Thermografieaufnahmen und vieles mehr.

 

 

 
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