Hamburg/Rheinberg. Jetzt hat das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Wichtigste Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei Neubauten mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.
Bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden,
ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung künftig
Pflicht. Die Größe einer zu diesem Zweck installierten
Solarkollektorfläche beispielsweise muss laut EEWärmeG mindestens vier
Prozent der Nutzfläche des Hauses entsprechen. "Kommen andere Arten
regenerativer Energien zum Einsatz, beispielsweise Holzpellets oder
Erdwärme, muss mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs daraus gedeckt
werden", informiert Konrad von Viereck, Sprecher der Initiative Pro
Pellets (IPP). Für Häuslebauer ist das eine lösbare Aufgabe: Eine
Holzpelletheizung kann in Kombination mit einer Solaranlage den
kompletten Jahresbedarf an Wärmeenergie liefern. Immer mehr Haushalte
entscheiden sich bereits heute für dieses CO2-neutrale Heizmodell, um
für die Zukunft gewappnet zu sein. Eine Nutzungsquote für Altbauten
wird es nicht geben - stattdessen eine Förderung vom Staat.
Hausbesitzer erhalten eine bestimmte Grundförderung für den Einsatz
erneuerbarer Energien. Zudem gibt es Bonuszahlungen für zusätzliche
Energiesparmaßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind, zum
Beispiel die Sanierung des Hauses. Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt
350 Millionen Euro bereit, ab 2009 jährlich 500 Millionen Euro. Andere
Fördermittel, etwa aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der
KfW-Förderbank, können unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Ab
2009 gelten zudem schärfere Energiestandards für Häuser: Umfassend
sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie verbrauchen
dürfen als bisher. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent
der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu decken. Derzeit sind es
sechs Prozent. Das Wärmegesetz ist Teil des Klima- und Energieprogramms
der Bundesregierung, mit dem Ziel, fossile Ressourcen zu schonen und
die Abhängigkeit von Energieimporten zu mindern.Basisinformationen
zu diesem Thema bieten etliche Aussteller auf der Baumesse in Rheinberg
in der Messe Niederrhrein vom 25. bis 27. Januar. In spezifischen
Fachvorträgen werden die Messe-Besucher kostenlos mit Hintergrundwissen
versorgt.
(obs/mesa)